Trennungszeit unter einem Jahr
Die Online-Scheidung eignet sich (noch) nicht.
Da das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, kann die Ehe zunächst nur aus sog. Härtegründen geschieden werden.
Dafür ist die von uns angebotene Online-Scheidung nicht geeignet.
Falls Sie aus diversen Gründen das Trennungsjahr also nicht mehr abwarten können, sollten Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei vor Ort wenden, und ggfl. eine Härtescheidung einleiten.
Gern sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Kanzlei behilflich.