Anwaltszwang

Scheidung nur mit Rechtsanwalt

Den Scheidungsantrag kann man nur über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen.
Man spricht hier vom sogenannten Anwaltszwang.
Sind sich beide Eheleute über die Scheidung nebst den Scheidungsfolgen einig, reicht es aus, wenn ein Rechtsanwalt von einem Ehepartner beauftragt wird. Der andere benötigt dann keinen eigenen Anwalt.

Oft denken die Ehepaare, dass man sich einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren teilen kann, also gemeinsam beauftragt.
Das ist so aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Oft teile sich die Partner aber die Kosten des einen Anwalts.
Das kann so privat vereinbart werden.

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