Online-Scheidung

Was ist eigentlich eine Online-Scheidung?

So wie man heutzutage ganz selbstverständlich im Internet einkauft, den Urlaub online bucht oder die Bankgeschäfte übers Internet abwickelt, können auch diverse Rechtsdienstleitungen online erbracht werden.
Ganz klar ist das wesentlich bequemer.
In vielen Fällen ist diese Art der Rechtsberatung aber auch günstiger.
Auf jeden Fall entspricht diese Art der Kommunikation dem aktuellen Zeitgeist und ist insofern sogar hip.

Seit den 2000ern gehen Rechtsanwälte dazu über, ihre Leistungen auch online und damit bundesweit anzubieten.
Man kann sehen, dass inbesondere die Rechtsberatung und die Scheidung übers Internet besonders beliebt sind.
Das Angebot ist riesig und wächst ständig.

Aber ist eine Online-Scheidung heutzutage überhaupt schon möglich?

Nicht ganz aber zum großen Teil.
Den Scheidungsauftrag kann man ganz bequem von zu Hause aus übermitteln.
Der Scheidungsantrag kann dann beim Amtsgericht eingereicht werden, ohne das es weitere Mühe bedürfen würde.
Zum Scheidungstermin muss dann in den meisten Fällen aber noch ganz persönlich erscheinen.
Das ist im bürgerlichen Gesetzbuch zu vorgeschrieben.
Es wird in naher Zukunft sicher auch dort zu neuen Regelungen kommen, bis dato aber gilt, keine Scheidung ohne persönliche Anhörung.

So ein Scheidungstermin dauert in der Regeln keine 10 Minuten, ist aber oft emotional ein echte Herausforderung.
Sie werden zu diesem letzten "Date" von Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin begleitet, denn im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang.
Bei einer Scheidung ohne Streit recht es dabei, wenn der scheidungseinreichende Ehepartner anwaltlich vertreten ist.
Sollte es streitige Folgesachen geben, müssen beide Ehepartenr mit eigenem Anwalt erscheinen.
Es kann sich daher lohnen, die Streitaxt zu begraben und sich über alle Dinge vorher zu einigen.
Die Kosten der Ehescheidung kann man so zumindest im Rahmen halten.

Verfügt man über ein geringes Einkommen und kann die Scheidungskosten nicht tragen, besteht eventuell Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Dem Antrag dazu reicht Ihr Anwalt mit dem Antrag auf Ehescheidung ein.
Dazu muss man die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältniss per Formular offen legen und auch belegen.
Wird die Hilfe bewilligt, zahlt der Staat die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren.
Früher nannte man die Verfahrenskostenhilfe auch Prozesskostenhilfe.

Wichtig erscheint uns auch, Ihnen zu sagen, dass sich eine Online-Scheidung bei streitigen Ehescheidungen nicht unbedingt empfiehlt.
Streitig kann eine Scheidung zum Beispiel sein, wenn sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen möchte und noch keine 3 Trennungsjahre vergangen sind.
In solchen Fällen muss das Familiengericht prüfen, ob die Ehe kaputt, also zerüttet ist.
Es kann dabei sogar zu einer Vernehmung von Zeugen kommen.
Oft sind das dann sehr unangenehme Verfahren.

Bevor Sie eine Online-Scheidung in die Wege leiten, sollten Sie sich genau informieren, welche Kanzlei Sie beauftragen.
Erfahrung und Fallzahlen können dabei ein wichtiges Auswahlkriterium sein.

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