Scheidungstermin
Scheidungstermin beim Amtsgericht
Der Scheidungstermin findet beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) in Berlin oder Brandenburg statt.
Die Ladung zum Termin erhalten Sie zumeist 3-4 Wochen vorher.
Der Ehescheidungstermin gliedert sich in eine Anhörung der Ehepartner, die Verhandlung über eventuelle Folgesachen und die Verkündung des Scheidungsbeschlusses (früher als Scheidungsurteil bezeichnet).
Anhörung zur Trennung
Zu Beginn werden die Personalien festgestellt und der Rechtsanwalt stellt den formalen Scheidungsantrag zu Protokoll.
Genau für diesen Akt wird aufgrund des sog. Anwaltszwangs ein Rechtsanwalt benötigt.
Danach werden beide Ehepartner nacheinander angehört.
Dabei wird gefragt, wann und wie die Trennung erfolgte und ob man die Scheidung auch wirklich möchte.
Sollten diese Punkte als Voraussetzungen einer Scheidung geklärt sein, kann über eventuelle Folgesachen (z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht usw.) verhandelt werden.
Ist auch das geklärt, kann der Scheidungsbeschluss verkündet werden.
Scheidungsbeschluss und Verkündung
Der Scheidungsbeschluss wird am Ende des Scheidungstermins vom Familienrichter verkündet.
Es folgt eine kurze Begründung.
Danach werden die geschiedenen Eheleute über die Rechtsbehelfe belehrt und der Scheidungstermin ist beendet.
Das Gericht stellt den Scheidungsbeschluss dann noch schriftlich per Post zu.
Nach Ablauf eines Monats nach Erhalt, ist die Ehe dann rechtskräftig geschieden.