Trennungsjahr

Trennungsjahr und Trennungszeit

Die Frage nach dem "ominösen" Trennungsjahr erreicht uns immer wieder, dabei ist die Sache eigentlich ganz einfach.
Generell kann eine Ehe nach dem Willen des Gesetzgebers geschieden werden, wenn sie zerrüttet und einer Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist. Klingt sperrig, ist aber so.
Im Grunde muss die Ehe endgültig kaputt sein.
Wann aber kann man davon ausgehen.
Jetzt kommt die Trennungszeit ins Spiel.

1) Scheidung nach 3 Jahren Trennung

Wenn beide Eheleute seit 3 Jahren getrennt leben, geht man stets davon aus, dass die Ehe gescheitert ist.
Dabei ist es unerheblich, ob beide die Scheidung wollen.
Es reicht also, wenn einer die Scheidung einreicht.
Die Zustimmung des anderen Partners ist nicht erforderlich.

2) einvernehmliche Scheidung nach 1 Jahr Trennung

Wenn beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn beide die Scheidung möchten.
Es muss also ein Ehegatte den Scheidungsantrag einreichen und der andere diesem zustimmen.
Dazu reicht übrigens die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

3) streitige Scheidung nach 1 Jahr Trennung

Wenn einer die Scheidung einreicht und der andere diese nicht möchte, spricht man von einer streitigen Scheidung.
Das Besondere dabei ist, dass nun das Gericht entscheiden muss, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist.
Dazu werden die Eheleute und ggfls. auch Zeugen angehört.
Das Verfahren ist also alles andere als angenehm.

4) Härtescheidung


Ganz ohne Trennungszeit kann man sich aus sog. Härtegrunden scheiden lassen.
Die Palette reciht von häuslicher Gewalt über Drogen- und Alkosholsucht bis zum extensiven Fremdgehen.
Jedenfalls prüft auch hier das Familiengericht, ob spezielle Gründe die Scheidung der Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres rechtfertigen.

Wann beginnt die Trennungszeit?

Die Trennungszeit beginnt natürlich mit dem endgültigen Auszug eines Partners aus der gemeinsame Wohnung oder dem Haus.
Ein Auszug muss aber nicht unbedingt sein.
Leben die Eheleute innerhalb der gemeinsamen Wohnung bereits wirtschaftlich und räumlich getrennt, reicht das für eine Trennung ebenfalls aus.
Man bezeichnet dies umgangssprachlich auch als "Trennung von Tisch und Bett".
Dabei sollte mann möglicht getrennt haushalten, essen und schlafen.

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