Duesseldorfer Tabelle 2016

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Die Düsseldorfer Tabelle 2016 gilt seit 01.01.2016 und enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.
Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2016 wird der Unterhalt grundlegend berechnet, auch wenn die Düsseldorfer Tabelle nur als Orientierung dient und keine Gesetzeskraft hat.
Die Düsseldorfer Tabelle wird zumeist alle 2 Jahre den allgemeinen Einkommensverhältnissen angepasst.

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Düsseldorfer Tabelle 2016

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  • Duesseldorfer Tabelle 2015

    Nach der Düsseldorfer Tabelle 2015 berechnet sich der aktuelle Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle 2015 ist dabei eine Grundlage der Berechnung.

  • Duesseldorfer Tabelle 2013

    Nach der Düsseldorfer Tabelle 2013 berechnet sich der aktuelle Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle 2013 ist dabei eine Grundlage der Berechnung.

  • Duesseldorfer Tabelle 2011

    Nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 berechnet sich der aktuelle Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle 2011 ist dabei eine Grundlage der Berechnung.

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