Scheidung in einem Monat

TIPP: Scheidung ohne Versorgungsausgleich

Die meisten Eheleute, die eine Scheidung durchführen wollen, sind sich in allen Folgesachen einig.
Der Hausrat ist geteilt, das Finanzielle ist geregelt und gegenseitige Ansprüche werden nicht erhoben.
Dennoch kann das Scheidungsverfahren bis zu einem Jahr dauern, denn der Gesetzgeber schreibt bei Ehen, die länger als 3 Jahre gedauert haben, den sog. Versorgungsausgleich vor.
Bitte beachten Sie, dass die Ehezeit erst mit Zustellung des Scheidungsantrages, also nicht etwa zum Zeitpunkt der Trennung, endet.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute ausgeglichen.
Das bedeutet, dass jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten erhält (auf die Ehezeit bezogen).
Diese Verfahren, an welchem auch die jeweiligen Rententräger beteiligt sind, kann bis zum einem Jahr dauern und verzögert das Scheidungsverfahren entsprechend.
Zwar kann man das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abtrennen, die Gerichte tun dies erfaherungsgemäß aber nur in den seltensten Fällen.

Die Eheleute sollten daher bereits im Vorfeld überlegen, ob man nicht besser auf den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich verzichtet und die Sache selbst in die Hand nimmt.

Auf den Versorgungsausgleich kann man nur durch notariellen Vertrag oder durch gerichtlichen Vergleich verzichten.
Für den gerichtlichen Vergleich müssen aber beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.

Es wird also ein zweiter Anwalt benötigt, was die Anwaltskosten insgesamt quasi verdoppelt.

Die Kosten für den notariellen Verzichtsvertrag sind dagegen überschaubar und liegen zumeist zwischen 100,- € und 300,-€. je nach Höhe der auszugleichenden Anwartschaften.

Die Unterschiede in den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kann man dann auch privat durch entsprechende Nachversicherungen ausgleichen.

Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich ist oft bereits nach 1 Monate erledigt.

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