Sorgreecht
Sorgerecht für minderjährige Kinder
Auch nach der Scheidung haben die Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet, dass in Angelegenheiten des alltäglichen Lebens der Ehegatte, bei dem sich das Kind aufhält, allein Entscheiden darf.
Lebt das gemeinsame Kind bei einem Elternteil, so kann dieser allein entscheiden, soweit es sich um alltägliche Entscheidungen ohne erhebliche Bedeutung handelt.
Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind müssen von beiden Eltern einvernehmlich getroffen werden.
Hierunter fällt etwa die Frage welche Schule das Kind besuchen soll oder ob risikoreiche medizinische Eingriffe vorgenommen werden dürfen.
Auch bei der Beantragung eines Kinderausweises oder bei der Eröffnung eines Kontos müssen beide Elternteile zustimmen.
Das Sorgerecht für minderjährige Kinder
Das Sorgerecht kann auf Antrag beim Familiengericht auf einen Elternteil übertragen werden.
Der andere Elternteil muss diesem Antrag zustimmen.
Wird der Antrag im Scheidungsverfahren gestellt, muss sich auch der andere Ehegatte anwaltlich vertreten lassen, wodurch weitere Kosten entstehen.
Stimmt der andere Elternteil der Übertragung des alleinigen Sorgerechts nicht zu, so ist diese nur dann möglich, wenn dies dem sog. Kindeswohl entspricht.
Das geht allerdings nicht schon bei normalen Meinungsverschiedenheiten.
Erforderlich ist ein tiefgreifendes grundlegendes Zerwürfnis in wesentlichen Fragen der Erziehung.
Es muss also augenscheinlich unmöglich sein, dass beide Eltern über wichtige Fragen des Kindes gemeinsam entscheiden, da diese z.B. in hohem Maße zerstritten sind.