Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich bei Scheidung
Während der Ehe haben in der Regel beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Vermögen hinzugewonnen. Mit anderen Worten: sie sind am Ende der Ehe reicher als am Anfang. Dabei kann es sich z.B. um Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen, Luxusgüter oder auch einen eigenen Gewerbebetrieb handeln. Der Vermögenszuwachs eines oder beider Ehegatten kann auch darauf beruhen, dass während der Ehe Schulden abgezahlt wurden.
Das Gesetz geht davon aus, dass grundsätzlich beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehe teilhaben sollen. Wenn z.B. Ehefrau und Ehemann beide zusammengerechnet während der Ehe um 100.000,- Euro reicher geworden sind, so steht jedem von ihnen die Hälfte davon zu, also jedem 50.000,- Euro.
Der Zugwinnausgleich wird im Scheidungsverfahren nicht automatisch, sondern nur auf Antrag durchgeführt.