Scheidungsantrag

Scheidungsantrag & Online-Formular

Mit dem Scheidungsantrag beginnt das förmliche Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht.
Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt für Sie einreichen.
Es besteht hier der sogenannte Anwaltszwang.

Der Antrag wird immer von einem der Ehepartner eingereicht.
Das Gericht übersendet diesen dann an den anderen Partner mit der Bitte um Stellungnahme, ob der Scheidung zugestimmt wird.
Im Scheidungsantrag sind die grundlegenden Daten zu Heirat und Trennung anzugeben.
Der Grund der Trennung spielt bei einvernehmlichen Ehescheidungen keine Rolle.
Es wird hier zumeist auch der sog. Versorgungsausgleich beantragt.

Voraussetzung für eine Scheidung ist der Ablauf zumindest eines Trennungsjahres bis zum Scheidungstermin vor Gericht.
Man kann den Scheidungsantrag daher auch bereits 1-2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen.

Ganz bequem von zu Hause aus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Scheidung über unser Online-Formular in die Wege zu leiten.
Bei Bedarf beantragen wir auch gern Verfahrenskostenhilfe für Sie.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren