Rechtskraft der Scheidung
Wann wird die Scheidung rechtskräftig?
Mit Rechtskraft bezeichnet man in der Fachsprache bestimmte Rechtswirkungen einer gerichtlichen Entscheidung.
Eine Gerichtsbeschluss (Scheidungsbeschluss, früher auch Scheidungsurteil genannt) wird einen Monat nach seiner Zustellung an die Eheleute rechtskräftig.
Das bedeutet, mann kann nach Ablauf des Monats kein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde) mehr einlegen.
Die Scheidung ist als nicht mehr anfechtbar.
Es ist daher wichtig, dass man nach Verkündung und Zustellung des Scheidungsbeschlusses die Rechtsmittelfrist von einem Monat notiert.
Nur innerhalb dieser Frist, kann der Beschluss mit der Beschwerde angefochten werden.
Rechtskraftvermerk
Wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist, sollte man einen sog. Rechtskraftvermerk darauf anbringen lassen.
Dazu sendet man den Originalbeschluss an das Amtsgericht der Ehescheidung.
Man bitte um Anbringung eines Rechtskraftvermerks und um Rücksendung.
Der Stempel auf dem Scheidungsbeschluss macht diesen dann endgültig.
Man sollte das Dokument auch gut aufbewahren.
Es kann später, z.B. bei erneuter Heirat, wieder wichtig sein.