Auskunftspflicht des Rechtsanwaltes

Frage zur Scheidung

Hallo, ich habe eigentlich nur eine Frage. Es geht um eine Scheidung, bei der völlige Einigung besteht und es kein gemeinsames Eigentum oder Vermögen besteht, so dass nur der Antragsteller einen Anwalt hinzugezogen hat. Nun die Frage, in wie weit muss/kann der Anwalt die "Gegenpartei" über eingereichte Anträge, Schriftstücke oder ähnliches beim Amtsgericht eingereichte Unterlagen informieren? Ich habe zu der von der im August bei Gericht eingereichten Scheidung nur eine Abschrift durch das Gericht bekommen. Vielen Dank im Voraus

Antwort vom Experten

Da ein Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren stets nur einen Ehepartner vertreten kann, ist er nicht verpflichtet, dem anderen Ehegatten Informationen zukommen zu lassen. Er kann dies tun, wenn der eigene Mandant einwilligt oder den Auftrag dazu erteilt. Das Gericht leitet aber alle dort eingehenden Schriftsätze an alle Verfahrensbeteiligten weiter.
Bei einverenhmlichen Scheidungsverfahren wird daher zu Beginn der Scheidungsantrag in Abschrift an den anderen Ehegatten übermittelt.

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