Scheidungstermin bei großer Entfernung zum Gericht
Frage zur Scheidung
Wir wohnen 800 km auseinander. Muss man persönlich bei Gericht erscheinen trotz einvernehmlicher Scheidung?
Antwort vom Experten
Bei einer derart großen Entfernung können Sie beantragen, dass der Ehegatte, welcher nicht am Ort des zuständigen Familiengerichtes wohnt, von dem für ihn örtlich zuständigen Amstgericht angehört wird. Die Anhörung erfolgt dann im Wege der sog. Amtshilfe.