Scheidung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe

Frage zur Scheidung

Hallo Ich lebe mit meinen 3 Kindern von Hartz4 und befinde mich im Trennungsjahr, was am 5.3 .2014 endet. Meine Frage: Wer muss eine Scheidungskosten bezahlen, wenn ich mit meinem Freund, der arbeitet, zusammen ziehe ? Gibt es dieses Jahr auf Probe noch damit wir nicht gleich als Bedarfsgemeinschaft zählen?

Antwort vom Experten

Mit den Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft in der HartzIV-Gesetzgebung hat die Frage, wer die Scheidungskosten trägt, nichts zu tun. Sie erhalten unabhängig vom Einkommen des neuen Lebenspartners die sog. Verfahrenskostenhilfe. Dabie werden sämtliche Kosten der Ehescheidung von der Staatskasse übernommen. Mehr dazu erfahren Sie auch unter dem Link Verfahrenskostenhilfe auf unserer Seite.

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