Wann gilt der Scheidungsbeschluss als zugestellt?
Frage zur Scheidung
Wann gilt der Scheidungsbeschluss als zugestellt wenn man in der zugestellten Zeit in Urlaub war und das Schreiben erst 12 Tage später abholt?
Antwort vom Experten
Ein Schriftstück gilt als an dem Tag zugestellt, an dem es dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist. Zugegangen ist das Schriftstück durch Einwurf in den Briefkasten. Dieser tatsächliche Zugang muss allerdings seinerseits nachgewiesen werden können, z. B. durch eine Empfangsbestätigung oder einen Zeugen. Nun gehe ich davon aus, dass Ihnen der Scheidungsbeschluss per Postzustellungsurkunde (PZU = gelber Umschlag) zugestellt wurde. Dann gilt das auf dem Umschlag vermerkte Datum als Zustellungsdatum.
Nachfrage
Zur den vorangegangenen Fragen: Das Schreiben wurde als RSb verschickt und auf der Post hinterlegt, weil ich in Urlaub war und erst 1 Woche nach Zustellungsversuch heim gekommen bin. Ist die Zustellung nun gegeben bei Hinterlegung oder bei Heimkehr aus dem Urlaub oder bei der persönlichen Abholung bei der Post, wo ich den Erhalt unterschreiben musste? Ich hatte ja im Urlaub keine Kenntnis von der Zustellung und konnte mich erst nach Rückkehr anwaltlich beraten lassen.
Antwort vom Experten
In diesem Fall wäre von einer Zustellung mit dem Tag der Abholung bei der Post und der Unterzeichnung des Rückscheins auszugehen.