gemeinsame Immobilie nach Trennung
Frage zur Scheidung
Ich möchte meiner Freundin und ihrem Freund beratend zur Seite stehen und bitte daher um die Beantwortung meiner Frage. Er möchte sich von seiner Frau trennen, mit der er verheiratet ist, 2 Kinder 8 und 12 hat. Außerdem bauten sie ein Haus auf dem Grundstück der Eltern der Frau. Was das Haus betrifft, stehen beide im Grundbuch. Die Summe von 200000€ wurde finanziert und seit 3 Jahren von ihm mit monatlich 900€ getilgt. Über beide läuft der Kredit, aber nur er zahlt. Sie hat eine Vollzeitstelle. Nun meine Frage. Das Haus kann nicht verkauft werden, da es auf dem elterlichen Grundstück direkt neben dem der Eltern erbaut wurde. Wie kommt er am besten aus all dem raus? Er möchte keinen Streit, der sich aber sicher nicht vermeiden läßt. Möchte für seine Kinder selbstverständlich aufkommen. Wird ausziehen und möchte auch eigentlich aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Hat also keinerlei Ansprüche, was das Haus betrifft. Möchte, dass sie mit den Kindern dort wohnen bleibt. Kommt er aus dem Kredit raus? Oder wird irgendetwas verrechnet bezugnehmend auf Unterhalt, zukünftige Miete und dergleichen. Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße
Antwort vom Experten
Wenn Ihr Freund aus dem gemeinsamen Haus auszieht, verbleibt die Ehefrau mit den Kindern allein darin. Damit wäre sie auch verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Miteigentumsanteiles des Freundes zu entrichten. Diese orientiert sich am örtlichen Mietzins. Darüber hinaus wäre sie verpflichtet zumindest die hälftigen Finanzierungsraten zu tragen. Unterhaltspflichten des Freundes gegenüber der Ehefrau können dabei im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung und die hälftigen Raten verrechnet werden. Gegen den evtl. zu zahlenden Kindesunterhalt darf aber keine Aufrechnung erfolgen. Allerdings können sich die Eltern auch hier über eine Verrechnung einigen. Ob die Bank den Freund aus der Finanzierung entlässt, wird von vielen Faktoren abhängen. In der Regel haben Banken allerdings kein Interesse an einer Schuldnerentlassung. Im Innenverhältnis können die Eheleute aber eine Haftungsentlassung vereinbaren (durch Trennungsvereinbarung) und darin regeln, wer die Raten zu tragen hat. Zumeist überträgt man dann auch gleich des halbe Miteigentum am Haus auf den anderen Ehepartner (welcher die Raten und das Haus übernimmt).