Scheidung ohne Trennungsjahr und alleiniges Sorger
Frage zur Scheidung
Sehr geehrte Herr Anwalt, ich will mich von mein Ehemann scheiden lassen. Brauchen wir unbedingt das Trennungsjahr? Er ist in Deutschland 2,5 Jahre und hat noch keine unbefristete Arbeitserlaubnis. Wir haben ein Kind zusammen, 1 jahr alt. Kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen? danke
Antwort vom Experten
Eine Scheidung kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Man spricht dann von einer sog. Härtescheidung. Dafür müssen aber triftige Gründe (siehe hier) vorliegen. Das alleinige Sorgerecht, kann ebenfalls nur beantragt werden, wenn schwerwiegende Gründe gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen. So kann das Sorgerecht aif einen Elternteil allein übertragen werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind über wichtige Dinge, das Kind betreffende, Entscheidungen zu treffen.