Notarvertrag zur Vermögensaufteilung

Frage zur Scheidung

Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Es geht darum das mein Mann und ich uns getrennt haben. Wir sind momentan im Trennungsjahr. Wir haben ein gemeinsames Haus und waren schon beim Notar und haben die Umschreibung auf meinen Mann notariell beurkundigen lassen sowie auch alle Punkte die bei einer Scheidung in Kraft treten würden. Ist alles schon geregelt. Jetzt ist es so, dass wir Gütertrennung vereinbart haben. Jeder 50:50 und das wir uns da einig werden. Das hat der Notar auch besiegelt.....nur ist es so, dass mein Mann nichts mehr rausrückt und sagt, das hätte ich vor dem Notar regeln müssen. Schließlich habe ich ja dafür beim Notar unterschrieben, dass wir das geregelt haben. Nur war noch nichts geregelt. Eigentlich hat er ja den Notar belogen! Da sind noch Sachen im Haus im Wert von knapp 10.000€ und ich komme an nichts mehr ran. Wie kann ich mich wehren? Danke für Ihre Antwort

Antwort vom Experten

Wenn im Notarvertrag "besiegelt" wurde, dass Hausrat und Vermögen bereits einvernehmlich aufgeteilt sind, sehe ich wenig Möglichkeiten, noch weitere Ansprüche durchzusetzen.
Wenn allerdings nur vereinbart wurde, dass man die Teilung noch vornehmen wird, muss diese auch nach dem Notarvertrag noch durchgeführt werden. Es hängt also davon ab, welche Regelung der Notarvertrag enthält.
Für eine konkrete Beratung können Sie auch gern unseren Beratungsservice unter www.123rechtsberatung.de nutzen und dort den Vertrag mit hochladen.

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