Entgeltumwandlung und Versorgungsausgleich

Frage zur Scheidung

Wir werden angesammelte Zeitwerte im Scheidungsfall behandelt ? Ich habe durch Entgeltumwandlung mehrere Jahre an Zeitwerten angesammelt, die in vier Jahren einzulösen gedenke (Vorruhestand). Müssen die auch aufgeteilt werden, oder fallen sie aus der Betrachtung heruas, weil sie erst später (nach der Scheidung) zur Auszahlung kommen ?

Antwort vom Experten

Der von Ihnen erwähnte "Zeitwert" ist im Grunde wie eine Rentenversicherung zu behandeln. Insofern würde der während der Ehezeit erwirtschaftete Wert der Anwartschaft eine Rolle beim Versorgungsausgleich spielen, falls eine solcher durchgeführt wird. Direktversicherungen werden, soweit sie von Arbeitnehmern per Entgeltumwandlung finanziert wurden, immer im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Dies gilt generell, unabhängig davon, ob die Leistung als Rente oder per Einmalleistung ausgezahlt wird, für alle Formen der betrieblichen Altersversorgung, soweit diese unverfallbar sind.

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