Strafbarkeit von Bigamie

Frage zur Scheidung

Sehr geehrter Herr Kah, ich bin seit 1993 mit meinem Mann zusammen, im Januar 1998 haben wir geheiratet, im Mai Monat 1998 ist unsere Tochter geboren. Im September 2013 habe erfahren, das mein Mann seit 1991 in Kasachstan bis jetzt verheiratet ist. Meine frage: bei Aufhebung unsere Ehe welche Strafe soll er zahlen? Kann ich für 16 Jahre nach Entschädigungsgeld verlangen?

Antwort vom Experten

Ihr Ehemann hat der Schilderung nach eine sog. Doppelehe geführt. Man spricht hier auch von Bigamie und diese ist in Deutschland strafbar.

In § 172 StGB heißt es dazu:
"Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das Gesetz bestraft also denjenigen, der trotz einer bestehenden Ehe nochmals heiratet.
Auch der nicht verheiratete Partner macht sich strafbar, wenn ihm die Ehe des anderen bekannt ist.
Das war bei Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat aber nicht der Fall, so dass Sie sich selbst nicht strafbar gemacht haben.

Der Ehemann hat wohl mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Einkommenssituation.

Einen Anspruch auf Entschädigung für Sie als Ehefrau wird es jedoch nicht geben.

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