Trennungsjahr im eigenen Haus
Frage zur Scheidung
Guten Tag Herr Kah! Ich bin seit 1980 verheiratet und habe drei Erwachsene Kinder. Seit der letzten Schwangerschaft im Jahre 1991 bis heute leben mein Mann und ich bis heute getrennt.Meine jüngste Tochter ist heute 21 Jahre alt.Wenn ich sage getrennt dann meine ich auch getrennt mit alle Konsequenzen( Tisch und Bett) Jahrelang habe Ich im Kinderzimmer geschlafen.Seit ein paar Jahren habe ich ein Eigenes Zimmer.(Haben ein Haus gekauft vor 11 Jahren) Es muß noch abgezahlt werden.Nun möchte ich mich trennen.Muß man auch nach so einer Langen Trennung das Trennungs Jahr einhalten? Sie werden sich bestimmt wundern warum erst jetzt nach 22 Jahre die Trennung.Es klingt vielleicht nicht Glaubwürdig aber mein Mann hat immer gesagt " Es kommt zu keiner Trennung" Ich bin Deutsche Türkischer Abstammung und mein Mann ist Iraner. Seit meinem 4ten Lebensjahr lebe ich in der BRD. Heute bin ich 55 und mein Mann ist 59 .Bei der Heirat 1980 war ich noch Türkische Staatsbürgerin.Der Grund ,weshalb ich bis Heute nicht gegangen bin waren meine Kinder.Es ist mir soviel passiert in all den Jahre von Seiten meines Mannes ( Erniedrigungen ,Körperliche Gewalt und vieles mehr .) Nun habe ich endlich die Entscheidung für mich getroffen . Ich bitte um Ihren Rat. MfG
Antwort von RA Christian Kah
So wie Sie die Dinge schildern, leigt seit 1991 eine Trennung innerhalb des gemeinsam bewohnten Hauses vor. Die ist nach den familienrechtlichen Vorschriften vollkommen ausreichend, so dass in Ihrem Fall ein Scheidungsantrag sofort eingereicht werden könnte. Ein weiteres Trennungsjahr ist nicht erforderlich. Da Ihre Trennung bereits länger als 3 Jahre besteht, kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des Ehemannes ausgesprochen werden.
Nachfrage
Danke Herr Kah! Welche Scheidungsform kommt nach so einer Langen Trennung für mich in Frage?Ich Habe die Steuerklasse 3. Was muß ich tun?
Antwort von RA Christian Kah
Sie können ein "ganz normales" Scheidungsverfahren einleiten. Dazu können Sie gern unseren Service über das