Weite Anreise entbehrlich durch getrennte Anhörung
Frage zur Scheidung
Muß ich zum Scheidungstermin anwesend sein obwohl ich mit der Scheidung einverstanden bin und eingewilligt habe. Kann man mir nicht die Unterlagen zur Unterschrift zuschicken, da wir nur einen Anwalt haben und ich in meinem Alter nicht mehr allein über 500 km mit dem Zug fahren möchte.
Antwort von RA Christian Kah
Grundsätzlich müssen beide Ehegatten zum Scheidungstermin persönlich erscheinen. Die Eheleute sollen vor einer Entscheidung stets persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört werden. Es besteht in Ihrem Fall aber die Möglichkeit, dass Ihre Anhörung im Wege der sog. Amtshilfe bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort erfolgt. So würden Sie sich die weite Reise ersparen.