Blitzscheidung - die schnelle Ehescheidung
Frage zur Scheidung
Ich möchte eine schnelle Scheidung von meiner Ehefrau, am besten Blitzscheidung, und wir sind uns in allen Dingen einig. Was muss ich beachten? Wir sind seit 2 Jahren verheiratet.
Antwort von RA Christian Kah
Da Ihre Ehe keine 3 Jahre besteht, kann die sog. Blitzscheidung innerhalb von 1 Monat durchgeführt werden. In Ihrem Fall muss nämlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden und so verkürzt sich die Verfahrensdauer entsprechend. Die schnelle Scheidung (Blitzscheidung) können Sie über unser Online-Formular einleiten. Es kommt dann schnell zu einem Anhörungstermin beim zuständigen Familiengericht. In diesem Termin wird der Scheidungsbeschluss verkündet.