Einschulung ohne Zustimmung des Vaters

Frage zur Scheidung

Ich lebe von meiner Frau seit 1 Jahr getrennt. Sie hat unsere Tochter(gemeinsames Sorgerecht)ohne mein Wissen zur Einschulung angemeldet. Kann ich nachträglich widersprechen?

Antwort vom Experten

Da Sie die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, wäre für eine wirksamen Anmeldung in der Schule Ihre Unterschrift notwendig gewesen. Diese haben Sie nicht gegeben, so dass die Anmeldung schwebend unwirksam ist. Sie müssen daher nicht widersprechen, sondern sollten der Schule mitteilen, dass Sie die Anmeldung nicht genehmigen. Diese wäre dann obsolet. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich aber nur, wenn Sie tatsächlich Einwände gegen die beabsichtigte Einschulung in dieser Schule haben.

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