Unterhalt nach der Ehe
Frage zur Scheidung
Hallo, am 14.02.2013 wurde ich geschieden. Die schriftliche Bestätigung der Scheidung kam am 21.03.2013. Die Ehe dauerte knapp 20 Jahre und ich war nur Hausfrau. Habe ich nach der langen Ehedauer trotz neuem Schreidungsrecht einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und innerhalb welcher Frist müsste der nacheheliche Unterhalt durch einen Anwalt eingeklagt werden, damit ein evtl. Anspruch nicht verwirkt? Mein Mann hat im März noch freiwillig Unterhalt gezahlt, jetzt nicht mehr.
Antwort vom Experten
Sie haben auch nach neuem Unterhaltsrecht, welches sich übrigens gerade wieder zu Gunsten der unterhaltsberechtigten Ehegatten ändert, einen zunächst unbegrenzten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Für den Bereich der Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt hat der BGH in dem Urteil BGH 22.11.2006 - XII ZR 152/04 konstatiert, dass das Zeitmoment der Verwirkung auch schon dann erfüllt sein kann, sobald der Gläubiger eine Frist von einem Jahr zur Geltendmachung des Unterhalts hat verstreichen lassen. Sie sollten daher nicht länger als 1 Jahr mit der Geltendmachung zu warten.