zeitliche Begrenzung von nachehelichem Unterhalt
Frage zur Scheidung
30 Jahre bin ich geschieden,jetzt soll ich Unterhaltspflichtig sein laut Amt. Mein Ex ist ein Pflegefall geworden.
Antwort vom Experten
Die Verpflichtung zu nachehelichem Unterhalt ist zeitlich nicht begrenzt. Daher kann es durchaus vorkommen, dass auch noch viele Jahre nach der Scheidung Unterhalt geschuldet wird. Ob dies in Ihrem speziellen Fall auch so ist, kann ich von hieraus leider nicht einschätzen.