Nach Trennung ummelden ?

Frage zur Scheidung

Ich bin gerade im Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich. Ich bin aus dem gemeinsamen Haus zwar ausgezogen, aber ich bin immer noch dort angemeldet. Wir sind beide Eigentümer des Hauses. Meine Frau will mich aus meinem Haus bei dem Bezirksamt abmelden, darf sie das? Ich möchte bis zur klärung und bis zur Scheidung dort angemeldet bleiben. Meine Frau behaptet dass, ich gemäß §Abs.1 des Gesetzes über das Meldewesen, schon innerhalb zwei Wochen mich abmelden muss. Wie ist die Sachlage bei Hauseigentümer? Ich möchte bis zum Gerichtsurteil in meinem Haus angemeldet bleiben, darf ich das?

Antwort vom Experten

Nach dem Meldegesetz ist nicht entscheident, wer Eigentümer des Hauses ist, sondern wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Da dieser nicht mehr in dem gemeinsamen Haus liegt, müssten Sie sich ab/ummelden.

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