Online-Scheidung Berlin

Ehescheidung Berlin

Die Ehescheidung ist durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einzureichen.
Mehr Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie hier.

In Berlin sind nachfolgende Familiengerichte für die Ehescheidung örtlich zuständig:

Familiengerichte in Berlin

-Amtsgericht Pankow-Weißensee,
-Amtsgericht Schöneberg
-und Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg


Bei welchem Amtsgericht in Berlin Ihr Scheidungsverfahren stattfindet hängt vom Wohnort und dem Ort der letzten gemeimsamen Wohnung der Eheleute ab.

Das Amtsgericht Berlin Schöneberg ist darüber hinaus für alle Scheidungsverfahren zuständig, bei denen die Eheleute nicht in Deutschland wohnhaft sind.
Bei diesen Scheidungsverfahrens ist es nicht einmal notwendig, dass die Eheleute persönlich vor Gericht erscheinen.
Es reicht wenn diese, eine von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigte Erklärung vorlegen.
Die Erklärung erhalten Sie bei Bedarf von uns.
Den Scheidungsauftrag können Sie ganz einfach online erteilen.

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