Wirksamkeit einer Unterhaltsvereinbarung
Frage zur Scheidung
Wann ist eine Vereinbarung zum Unterhalt zwischen den Eheleuten rechtlich wirksam? Muss man zum Notar?
Antwort vom Experten
Bezüglich der Wirksamkeit von Unterhaltsvereinbarungen muss man wie folgt unterscheiden:
-Vereinbarungen über Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung sind formfrei wirksam.
-Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, die vor der Ehescheidung getroffen werden, bedürfen der notariellen Form.
-Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, die nach der Ehescheidung getroffen werden sind wiederum formfrei.
Es hängt also davon ab, welche Regelung zum Unterhalt getroffen werden soll.