Trennungsjahr

Frage zur Scheidung

Mein Mann und ich sind seit Oktober 2010 getrennt lebend und er ist 600km weit weg gezogen. Wir haben zwei kleine Kinder. Da er arbeitslos ist würde er gerne bei uns übernachten um die Kinder zu sehen, da er kein Geld hat für Übernachtungskosten. Ist das rechtlich möglich oder hat das irgendwelche Folgen?

Antwort vom Experten

Die Übernachtung in Ihrer Wohnung stellt kein Problem dar, soweit Ihr Ehemann in einem separaten Bett nächtigt. Das Trennungsjahr wird so nicht gefährdet. Auch andere rechtliche Folgen sind nicht zu befürchten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren