Erbrecht nach Trennung

Frage zur Scheidung

Gilt die Frau nach 30jähirger Partnerschaft vor dem Gesetz als Lebensgefährtin wenn der Lebensgefährte mit dem sie in einer gemeinsamen Wohnung lebt, aber nach wie vor noch verheiratet ist - überhaupt als Lebensgefährtin - und wird kann die Lebensgefährtin testamentarisch bedacht werden- ohne das die Noch-Ehefrau einen Anspruch auf das zugedachte Erbe hat.

Antwort vom Experten

Der Begriff der Lebensgefährtin ist juristisch nicht vorhanden.
In jedem Fall bleibt die Ehefrau auch erbrechtlich die Ehefrau trotz neuer Lebenspartnerschaft.
Die neue Lebenspartnerin kann dabei durch ein Testament als Alleinerbin eingesetzt werden.
Die Ehefrau wäre dann enterbt. Die Ehefrau hat dann lediglich den Anspruch auf den sog. kleinen Pflichtteil.
Der kleine Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils der Ehefrau.

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