Streitwert Ehescheidung

Frage zur Scheidung

Meine Noch-Ehefrau und ich sind beide unabhängig voneinander selbständig. Kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden? Welche Höhe des Einkommens wird bei Selbständigkeit für den Streitwert zugrunde gelegt? Das Einkommen (abzüglich aller Steuern u. Abgaben) gemäß Einkommenssteuerbescheid geteilt durch 12 Monate?

Antwort vom Experten

Auf den Versorgungsausgleich können Sie auch als Selbständige verzichten. Für den Streitwert des Scheidungsverfahrens (danach berechnen sich die Kosten) ist Ihr Nettoeinkommen abzgl. aller Steuern und Abgaben maßgeblich. Dieses entnehmen Sie dem Steuerbescheid und teilen es durch 12.

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